Das Bildungs- und Teilhabepaket trat am 01.04.2011 in Kraft. Damit werden die Kosten für Leistungen zur angemessenen Lernförderung unter bestimmten Umständen vom Staat übernommen.
Einen Anspruch haben Erziehungsberechtigte, die
Die Nachhilfekosten können vom Staat übernommen werden, wenn die Versetzung des Schülers gefährdet ist. Hierzu ist eine Bestätigung durch den Lehrer nötig.
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