Das Bildungs- und Teilhabepaket trat am 01.04.2011 in Kraft. Damit werden die Kosten für Leistungen zur angemessenen Lernförderung unter bestimmten Umständen vom Staat übernommen.
Einen Anspruch haben Erziehungsberechtigte, die
beziehen.
Die Nachhilfekosten können vom Staat übernommen werden, wenn die Versetzung des Schülers gefährdet ist. Hierzu ist eine Bestätigung durch den Lehrer nötig.
Ausschlussfrist:
Bei rückwirkenden Anträgen für das vergangene Quartal ist der 30. April eine Ausschlussfrist. Bis zu diesem Tag müssen die Anträge bei der zuständigen Stelle vorliegen.
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