Die Paukkammer - Kompetente Nachhilfe
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Das Bildungspaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket trat am 01.04.2011 in Kraft. Damit werden die Kosten für Leistungen zur angemessenen Lernförderung unter bestimmten Umständen vom Staat übernommen. 

 

Einen Anspruch haben Erziehungsberechtigte, die

  • Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Erwerbssuchende)
  • Leistungen nach SGB XII  (betrifft Kinder, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten),
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
  • einen Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

beziehen.

 

Die Nachhilfekosten können vom Staat übernommen werden, wenn die Versetzung des Schülers gefährdet ist. Hierzu ist eine Bestätigung durch den Lehrer nötig.

 

Ausschlussfrist:

Bei rückwirkenden Anträgen für das vergangene Quartal ist der 30. April eine Ausschlussfrist. Bis zu diesem Tag müssen die Anträge bei der zuständigen Stelle vorliegen.

 

Wir beraten Sie gern!

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